
Ein Fall, der in Hattingen und weit darüber hinaus für Aufsehen gesorgt hat, ist abgeschlossen. Es ging um einen Polizeihund, der eine Rentnerin auf einem Parkplatz attackiert hatte, zunächst durch einen Biss in den Arm und schließlich in den Kopf, als die 73-Jährige bereits auf dem Boden lag. Die Frau erlitt massive Verletzungen wie den Verlust einer Fingerkuppe und eines Teils ihrer Kopfhaut. Der angeklagte Hundeführer hatte seinen vierbeinigen Kollegen während eines Freizeit-Spaziergangs an einer drei Meter langen Flex-Leine geführt. Das war dem Gericht zu lang. Der Beamte erhielt — neben der Auflage, € 2.000 an das Opfer zu zahlen — eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Sollte er sich innerhalb des nächsten Jahres erneut straffällig verhalten, muss er 40 Tagessätze à 50 Euro berappen. Ein Vorfall wie der hier verhandelte wird allerdings voraussichtlich nicht mehr passieren, der Beamte wird inzwischen nicht mehr als Hundeführer eingesetzt. Der Hund selbst genießt seine Pension1.
Keinen Erfolg vor Gericht verzeichnete eine Frau aus Gifhorn, die sich gegen eine Kostenforderung des Landkreises zur Wehr gesetzt hatte. Vorausgegangen war die amtliche Unterbringung ihrer Herdenschutzhündin und ihrer zwei Katzen, während sie selbst sich in einer psychiatrischen Klinik aufhielt. Drei Wochen lang ging sie dabei allerdings davon aus, dass ihr Ex-Ehemann sich um die Tiere kümmern würde, der hatte jedoch schon frühzeitig abgewunken. Das Braunschweiger Verwaltungsgericht bemühte sich um eine Einigung, zum Beispiel schlug es vor, die Behörde könne auf die Unterbringungskosten für die Zeit verzichten, in der die Klägerin gar keine Kenntnis von der Situation hatte. Diese selbst zeigte sich allerdings während der Verhandlung unkooperativ und verließ sogar den Gerichtssaal. Ihre Klage wurde letztlich abgewiesen, die Behörde durfte Kosten für Unterbringung und Tierarztbehandlung ersetzt verlangen2.

Quellenangaben:
- wdr.de vom 18. September 2024, welt.de vom 20. September 2024. ↩︎
- waz-online.de vom 20. September 2024. ↩︎
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