Wann immer es vor Gericht um Schadenersatz und Schmerzensgeld geht, steht auch immer mehr oder weniger die Frage im Raum, inwiefern die geschädigte Person durch ihr eigenes Verhalten zu dem Schaden beigetragen haben könnte. Darum ging es in deutschen Justizgebäuden in der vergangenen Woche vorrangig.
Verhandlung ohne Zeugin
In einem Strafprozess in Bad Oeynhausen geht es wohl wieder um die Frage, ob und inwieweit ein gebissener Mensch selbst Verantwortung für einen Hundeangriff trägt. Opfer ist eine 62-jährige Sozialarbeiterin, die von einem Schäferhund-Labrador-Mischling angesprungen und in den Arm gebissen worden war, als sie eine junge Mutter in Löhne besuchen wollte, welche sie im Auftrag des Sozialamts zu betreuen hatte. Die Klientin lebte in Hausgemeinschaft mit drei weiteren Menschen, die jetzt allesamt auf der Anklagebank sitzen — und eben drei Hunden. Allen Beteiligten war bewusst gewesen, dass die Geschädigte Angst vor Hunden hatte, und bis zu jenem Tag im August 2024 waren die Tiere immer weggesperrt gewesen, wenn sie einen Hausbesuch unternahm. An diesem Tag kam es zu dem Vorfall, von dem der angeklagte Halter (63) annimmt, der Hund habe die Besucherin lediglich begrüßen wollen und die Verletzungen habe sie durch ihre Schreie und Schläge provoziert.
Weil die Zeugin — die Klientin der Geschädigten — dem Prozess unentschuldigt ferngeblieben war, wird es in der kommenden Woche zu einem Fortsetzungstermin kommen1.
Verhandlung ohne Entscheidung
Ähnliches hatte sich im Oktober 2024 auch in Ansbach ereignet. Hier war es ein Chihuahua, der mutmaßlich sein heimisches Grundstück gegen einen Paketboten verteidigen wollte und diesen in die linke Hand biss — oder zwickte, wie die Beklagte behauptete, von welcher der Zusteller ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 500 Euro einforderte. Fakt ist, dass das Opfer in einer Klinik behandelt und für eine Woche krankgeschrieben worden war. Ob der Hund aber nun wie vom Kläger behauptet an ihm hochgesprungen war oder der Paketbote das „Zwicken“ durch Herunterbeugen selbst provoziert hatte, vermochte das Gericht nicht mehr zu klären. Die Parteien einigten sich auf eine vergleichsweise Zahlung von 150 Euro2.
Vergleich ohne Rente
Auch in Lichtenau im Kreis Rastatt hatte es einen Beißvorfall gegeben, dies bereits vor rund vier Jahren. Damals war die Geschädigte mit ihrem eigenen Hund spazieren gegangen und von einem freilaufenden Vierbeiner angegriffen worden. Bei dem Versuch, die Tiere zu trennen, wurde ihr ein Glied vom Daumen abgebissen und wohl auch aufgefressen. Vorgerichtlich hatte sie bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.400 Euro erhalten, nunmehr wollte sie vor dem Landgericht Baden-Baden eine lebenslange Rente in Höhe von 1.000 Euro einklagen. Die Beklagten machten eine Mitschuld der Geschädigten geltend, die in den Hundekampf eingegriffen hatte. Auf Vorschlag des Gerichts einigte man sich auf eine einmalige Zahlung in Höhe von € 5.000,-3.
Lärm ohne Pause
Verletzt wurde im Zivilprozess in Weiden „nur“ das nachbarliche Ruhebedürfnis, aber das wohl massiv, wie die Klägerin behauptet. Der Hund ihrer Nachbarn im Städtchen Vohenstrauß belle ständig, wenn er alleine sei, jemand am Haus vorbeigehe oder wenn sie sich einfach nur in ihrem eigenen Garten aufhalte. Beantragt ist eine Regelung, nach welcher der Hund nicht von 22 bis 7 und 13 bis 15 Uhr bellen dürfe, und dann auch maximal 30 Minuten täglich und nicht länger als zehn Minuten am Stück.
Die Richterin will sich in einem Ortstermin ein eigenes akustisches Bild machen4.

- Neue Westfälische vom 5. August 2025. ↩︎
- Amtsgericht Ansbach, Pressemitteilung vom 6. August 2025; Fränkische Landeszeitung vom 6. August 2025. ↩︎
- Südwestrundfunk vom 4. August 2025. ↩︎
- Oberpfalz-Echo vom 9. August 2025. ↩︎
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