Hunde, die brechen, bellen nicht | SchochenWau 12/2025

Einen Hund halten: Diese Frau darf es | Bild von Thuan Vo auf Pixabay
Einen Hund halten: Diese Frau darf es | Bild von Thuan Vo auf Pixabay

Der an dieser Stelle bereits im Januar angekündigte Prozess in Halle gegen die Betreiberin einer Hundepension in Bad Lauchstädt ist noch nicht richtig angelaufen, sorgt aber dennoch für Schlagzeilen. Grund ist die Verurteilung der Angeklagten in einer anderen, verwandten Sache. Zwischen Herbst 2022 und Frühjahr 2023 war es in einer Hundepension in Salzatal-Bennstedt zu Tierquälereien gekommen, die Angeklagte hatte einen Strafbefehl in Höhe von 1.600 Euro erhalten sowie das Verbot der Hundehaltung für drei Jahre, gegen das sie sich in der mündlichen Verhandlung zur Wehr setzen wollte. Sie sei tiermedizinische Fachangestellte und auf Physiotherapie für Hunde spezialisiert; das Haltungsverbot komme dabei einem Berufsverbot gleich — so das Argument der Angeklagten, mit dem sie sich vor Gericht allerdings nicht durchsetzen konnte1.

Gegen Zahlung von 300 Euro wurde das Strafverfahren gegen eine Hundehalterin aus Hamburg eingestellt, deren Hündin einen Zwergmalteser angegriffen hatte2.

Im Übrigen war die hunderechtliche Presse in dieser Woche von Rechtsfällen geprägt, in denen die Vierbeiner eine mehr oder weniger tragende Nebenrolle spielen:

In Brilon wurde eine Autofahrerin zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, die von der Fahrbahn abgekommen war und zwei Personen teilweise schwer verletzt hatte. Die Strafe erhält sie allerdings nur wegen Fahrlässiger Körperverletzung, den Vorwurf der Unfallflucht sah das Gericht nicht verwirklicht. Die Angeklagte hatte angeführt, Geräusche wahrgenommen zu haben, die sie darauf schließen ließen, ihr Hund auf der Rückbank müsse sich übergeben. Der Unfall ereignete sich, weil und während sie sich umgedreht hatte3.

Gegen Zahlung von 600 Euro an zwei Tierheime wurde das Strafverfahren gegen einen 39-Jährigen aus Sömmerda eingestellt, der den Mitarbeiter einer Pizzeria verprügelt hatte. Er hatte fälschlicherweise geglaubt beobachtet zu haben, wie der Kellner seinen Hund mit Säure anspritzt4.

In Pinneberg war der beteiligte Hundehalter nicht Täter, sondern Opfer. Ein Müllwagen war an ihm vorbeigefahren, der Hund bellte, ein Müllwerker bellte zurück. Da fühlte der Mensch am anderen Ende der Leine sich provoziert und wollte die Entsorgungs-Spezialisten zur Rede stellen, soll dabei gedroht haben, den Hund loszulassen. Doch bevor er das tun konnte, wurde er vom Müllwagen touchiert. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro unter Einstellung des Strafverfahrens ist die Folge5.

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  1. Der Mitteldeutsche Rundfunk begleitet das Thema sehr umfassend, u. a. mit Artikeln vom 17., 18., 19. und 20. März 2025. Auch bild.de informiert. ↩︎
  2. Die Hamburger Morgenpost empfindet es in ihrem Artikel vom 19. März 2025 als „besonders brisant“, dass ein solcher Vorfall bereits drei Monate vorher geschehen und ein Strafverfahren nach sich gezogen haben soll. Hierfür allerdings sei ein Freispruch erfolgt. ↩︎
  3. Westfalen-Post vom 20. März 2025. Ob es sich eventuell um die Fahrerin handelt, die Ende 2023 in Bad Lobenstein unterwegs gewesen war, wurde vom Gericht offenbar nicht untersucht. ↩︎
  4. Thüringer Allgemeine vom 21. März 2025. ↩︎
  5. Pinneberger Tageblatt vom 19. März 2025. ↩︎

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