Hunde eingesperrt, Menschen frei | SchochenWau 42/2024

Das Schicksal seiner Hunde bleibt dem Verurteilten vorerst erspart | Bild von Csaba Nagy auf Pixabay
Das Schicksal seiner Hunde bleibt dem Verurteilten vorerst erspart | Bild von Csaba Nagy auf Pixabay

In Kirchhain ist ein 52-Jähriger wegen Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Veterinäramt hatte bei ihm zwei Hunde in zu kleinen und verdreckten Zwingern entdeckt. In das Strafmaß war eingeflossen, dass er nur ein Jahr zuvor wegen ähnlicher Delikte eine Geldstrafe erhalten hatte — und ein Tierhaltungsverbot. Das Gericht setzte die Verbüßung der Freiheitsstrafe, die von der Auflage der Zahlung von 2.000 Euro an ein Tierheim flankiert wird, zur Bewährung aus1.

Auch bei der Berufungsverhandlung, die diese Woche in Amberg stattfand, kamen die beiden Angeklagten recht glimpflich davon. Sie hatten sich gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht Schwandorf zu 70 Tagessätzen à 30 Euro zur Wehr gesetzt und in der Berufungsinstanz die Einstellung des Verfahrens erreicht. Passiert war Folgendes: Das Paar aus der Ukraine ließ im Sommer 2023 seinen Hund in Steinberg am See bei 36 Grad Außentemperatur im Auto zurück. Das stark dehydrierte Tier konnte von der Polizei gerettet werden. Bei der nun erfolgten Verhandlung am Landgericht gelang es einem der Verteidiger in einem Rechtsgespräch, die Annahme einer vorsätzlichen Begehungsweise zu erschüttern. Das Verfahren wurde eingestellt unter der Auflage, dass die Angeklagten jeweils 1.000 Euro zahlen2.

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Quellenangaben:

  1. Oberhessische Presse vom 14. Oktober 2024. ↩︎
  2. Mittelbayerische Zeitung vom 18. Oktober 2024. ↩︎

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