
In Betzdorf hat sich eine 43-Jährige aus Mudersbach eine sechsmonatige Freiheitsstrafe eingehandelt, weil sie — wohl zumeist unter dem Einfluss von Alkohol und Marihuana — fortwährend ihren Hund geschlagen und getreten sowie andere Menschen beleidigt hatte. Die siebenfach vorbestrafte Frau erhielt eine Bewährung unter der Auflage, sich in eine ambulante Therapie zu begeben1.
Eine mildere Strafe gab es in Pirmasens für eine Frau (55), die trotz eines bereits ausgesprochenen behördlichen Verbots neun Hunde und sechs Katzen gehalten hatte, und zwar unter unerträglichen Umständen. Die Amtstierärztin hatte bei ihrem Kontrollbesuch Katzen in Kleintierkäfigen in einem abgedunkelten Raum und Hunde und Katzen in Hasenställen auf der Terrasse vorgefunden. Der Angeklagten wurde eine schwere depressive Episode nebst einer schweren Persönlichkeitsstörung attestiert, sie wurde zu 70 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt2.
Abgewiesen wurde die Klage einer Frau aus dem Landkreis Bayreuth gegen eine saftige Tierheimrechnung. Der ehemaligen Halterin von vier Dackeln waren im Jahr 2019 die Tiere beschlagnahmt und ins Heim verbracht worden. Sie hatte daraufhin Klage eingereicht und verloren, sodass die behördliche Maßnahme im März 2020 bestandskräftig wurde und die Klägerin das Eigentum an den Dackeln verlor. Für die Monate allerdings, in denen die Hunde noch ihr gehörten, aber im Tierheim lebten, stellte ihr das Landratsamt eine Rechnung über €14.226,68 aus. Das angerufene Verwaltungsgericht konnte hier keine Rechtswidrigkeit erkennen. Der Ansatz von 15-16 Euro pro Tier und Tag sei ebenso weig zu beanstanden wie die Ersatzpflicht von geltend gemachten Tierarztkosten3.

- Siegener Zeitung vom 15. Januar 2025. ↩︎
- Die Rheinpfalz vom 16. Januar 2025. ↩︎
- Bayerischer Rundfunk vom 16. Januar 2025. ↩︎
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