Hundehöllenhaus im Kurbad | SchochenWau 37/2025

Bad Iburg: Idylle mit Schönheitsfehlern | Foto: J.-H. Janßen, CC BY-SA 4.0
Bad Iburg: Idylle mit Schönheitsfehlern | Foto: J.-H. Janßen, CC BY-SA 4.0

Das alles beherrschende Thema im Hunderecht war in der vergangenen Woche der Prozess gegen einen 60-Jährigen in Bad Iburg.

Ihm war vorgeworfen worden, 46 Hunde unter katastrophalen Umständen in einem Haus gehalten zu haben. Die Tiere lebten dort großteils ohne Futter, Wasser und Tageslicht. Fenster und Rolläden der Zimmer waren verschlossen, der Kot, so Ermittler, hatte sich kniehoch gestapelt. Zuletzt wurde das Haus nur noch von den Hunden „bewohnt“, wohl nicht zuletzt auch aufgrund des starken Schimmelbefalls hatte der Angeklagte es vorgezogen, woanders zu schlafen.

Der Angeklagte, der seit dreißig Jahren als Raumpfleger(!) arbeitet, gab an, seine verstorbene Mutter hätte die Hunde angesammelt und er habe vergeblich versucht, sich darum zu kümmern oder die Tiere in gute Hände zu vermitteln. Allerdings steckten seine Angaben voller Widersprüche.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten1.

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  1. Legal Tribune Online, Neue Osnabrücker Zeitung vom 8.; Norddeutscher Rundfunk und sehr ausführlich Neue Osnabrücker Zeitung vom 9. September 2025. ↩︎

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