
Von den rund sechzig Hunden, die auf einem Gnadenhof in Harscheid in der Eifel leben, dürfen nur maximal fünf dort verbleiben. Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt im Eilverfahren damit eine Entscheidung des Landkreises Ahrweiler, der mangelhafte hygienische Verhältnisse und die Haltung nicht zueinander passender Hunde festgestellt hatte. Eine Zusammenfassung des aktuellen Sachstands liefert der Südwestrundfunk. Es ist davon auszugehen, dass die Betreiberin des Gnadenhofs das Oberverwaltungsgericht anrufen wird.
Von einem für den Angeklagten äußerst glimpflich ausgegangenen Strafprozess in Bad Salzungen berichtet das Portal InSüdthüringen.de. Zweimal hatte sein Hund in Marienthal und Bad Wildungen jeweils einen Hund und einen Menschen angegriffen und erheblich verletzt – ein Dackel überlebte gar die Attacke nicht. Das Gericht stellte das Strafverfahren unter der Auflage ein, die Tierarztrechnung des ersten Opfers zu begleichen und 800 Euro an ein Tierheim zu zahlen. Es sah eine Strafbarkeit als nicht gegeben an, weil der Hund sich im ersten Fall von einer Kette befreit hatte und im zweiten Fall durch eine (nicht vom Angeklagten) geöffnete Haustür auf die Straße gelangt war.
Eine 74-jährige Hundehalterin steht in Duisburg vor Gericht. Ihr wird ein Verstoß gegen die Anleinpflicht vorgeworfen. Die WAZ berichtet von einem lange schwelenden Streit zwischen ihr und dem Anzeige-Erstatter (70). Zu einem Urteil ist es bisher jedoch noch nicht gekommen wegen Zweifeln über die Frage, ob der Ort des Geschehens, nämlich der Angerpark in Duisburg, unter den Tatbestand des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ subsumiert werden kann – denn nur dann ist laut der dort geltenden Verordnung eine Anleinpflicht gegeben.
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