Keine Strafe für Rad-Angriff | SchochenWau 26/2024

"Ganz lieb, aber auf Radfahrer fixiert" | Bild von Birgit auf Pixabay
"Ganz lieb, aber auf Radfahrer fixiert" | Bild von Birgit auf Pixabay

Mit einer Einstellung endete ein Berufungsverfahren wegen Körperverletzung in Verden. Wie die Kreiszeitung berichtet, war eine 60-jährige Hundehalterin zunächst zu einer Geldstrafe in Höhe von € 2.100,- verurteilt worden. Ihr Hovawart hatte sich losgerissen und eine Gruppe Radfahrerinnen attackiert, dabei eine Frau am Bein verletzt und ihr Fahrrad leicht beschädigt. In der Berufungsverhandlung kam zur Sprache, dass sich die Angeklagte um das Opfer sehr gekümmert habe und auch Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von € 1.250,- geleistet hatte. Insofern stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung von 1.000 Euro an das örtliche Tierheim ein.

In Leipzig beginnt ein Prozess gegen einen 29-jährigen Ungarn, der sich gegen einen mit 3.000 Euro dotierten Bußgeldbescheid wegen unerlaubten Welpenhandels zur Wehr setzt. Bereits im vergangenen Herbst hat es hierzu einen Verhandlungstermin gegeben, laut Bericht der Leipziger Volkszeitung schlug der Betroffene dabei aber sogar die angebotene Reduzierung des Bußgeldes aus, mit der das Gericht eine aufwändige Beweisaufnahme vermeiden wollte.

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