Leine gegen Fahrrad

Bad Oeynhausen. Es hätte eine interessante Entscheidung werden können, doch dazu ließ es das Amtsgericht im ostwestfälischen Bad Oeynhausen nicht kommen. Wie die Neue Westfälische berichtet, ist das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen eine 62jährige Hundehalterin eingestellt worden.

Aus hunderechtlicher Sicht pikant: Der Geschädigte ist selbst Hundehalter, sowohl Menschen als auch Hunde sind einander bekannt und, das kann man dem Zeitungsbericht deutlich entnehmen, nicht wohlgesonnen.

Bei einem Spaziergang Ende Dezember 2021 trafen die vier aufeinander. Die Angeklagte führte ihren Hund zu Fuß aus, der Anzeigenerstatter den seinen mit dem E-Bike. Er sei, so der Zeitungsbericht, angeblich lautlos heran gerauscht, die Angeklagte habe nicht schnell genug reagieren können, als ihr Hund von der linken zur rechten Straßenseite lief und sich die Leine vor das Fahrrad des Geschädigten gespannt habe.

Ein Angebot der Staatsanwaltschaft Bielefeld, das Verfahren gegen Zahlung von €750,- einzustellen, schlug die Angeklagte aus. Nunmehr zahlt sie auf Vorschlag des Gerichts €300,- an ein Tierheim.

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