Mann beißt Hund | SchochenWau 34/2024

Nicht immer ist ein Akita einfach nur zum Knuddeln | Bild von uadrienn auf Pixabay
Nicht immer ist ein Akita einfach nur zum Knuddeln | Bild von uadrienn auf Pixabay

Ein Schmerzensgeld in der recht stolzen Höhe von € 2.000 möchte ein Hundebesitzer in Duisburg erstreiten. Er hatte im Sommer 2023 versucht, seinen Mischlingsrüden gegen den Angriff eines Hundes der Rasse Akita zu verteidigen. Dabei hätten die Leinen seine Hände derart zerschnitten, dass er zehn Tage lang nicht habe arbeiten können. Die Halterin des Angreifers, die laut Kläger „nichts getan“ habe, reagiert mit einer Widerklage über Tierarztkosten in Höhe von € 600. Der Kläger habe ihrem Hund ein Stück vom Ohr abgebissen. Der Prozess wird fortgesetzt1.

Unter der Auflage, 400 Euro an die örtliche Zoologische Gesellschaft zu zahlen, wurde ein Strafverfahren gegen eine Frau in Frankfurt am Main eingestellt. Das Gericht sah zwar den Tatbestand der Tierquälerei als verwirklicht an, ging aber von einem minder schweren Fall aus. Vorgeworfen worden war der Angeklagten, ihrem Toy Terrier drei Jahre lang eine notwendige medizinische Behandlung verwehrt zu haben. Nachdem sich der kleine Hund eine Pfote gebrochen hatte, habe sein versehrtes Bein vor sich hin gebaumelt, so wird die Staatsanwaltschaft zitiert. Die Angeklagte legte glaubhaft dar, der Hund sei fröhlich und munter und der Mittelpunkt der Familie gewesen. Im Sommer 2023 erlitt er in einer Tierpension einen Anfall und wurde auf Anordnung des Veterinäramtes eingeschläfert. Das Srafverfahren wurde eingeleitet, weil angeblich eine Metallschiene aus dem Körper des Hundes herausgeragt habe2.

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Quellenangaben:

  1. WAZ vom 22. August 2024. ↩︎
  2. Frankfurter Rundschau vom 20. August 2024. ↩︎

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