Massige Mengen | SchochenWau 35/2024

Gefährlich in Ost und West: Der American Bully | Bild von Carine Dubuy auf Pixabay
Gefährlich in Ost und West: Der American Bully | Bild von Carine Dubuy auf Pixabay

Ein Bild des Grauens bot sich den Anwesenden bei einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wetzlar: Hier war ein Ehepaar angeklagt, mehreren Tieren gemeinschaftlich erhebliche Leiden zugefügt zu haben. Elf Hunde, 52 Kaninchen und 40 Ratten zählten die Mitarbeiter des Veterinäramtes in einem Haus in Waldsolms, das die Polizei eher zufällig aufgesucht und sofort gemeldet hatte. Die Hunde seien dabei so verwahrlost gewesen, dass im gesamten Gebäude „massige Mengen an Kot aus verschiedenen Altersstadien herum“ gelegen habe, wie eine Mitarbeiterin des Veterinäramts zitiert wird. Die Strafe fällt mit 60 Tagesssätzen pro Person sehr gering aus1.

Die Rechtsauffassung, dass es sich beim American Bullterrier um einen gefährlichen Hund handelt, hat sich auch2 beim Verwaltungsgericht Trier manifestiert. Das Gericht hat dabei zwei Eilrechtsanträge einer Hundehalterin aus Hermeskeil abgelehnt, die sich gegen die Wegnahme und die Verwertung3 des Hundes gerichtet hatten. Der American Bully, so das VG, stamme maßgeblich vom Pitbull ab und sei damit gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes, eine weitere phänotypische Begutachtung sei obsolet4.

Im Unfallflucht-Fall von Timmenrode5 hatte der Angeklagte mit seiner Berufung in Magdeburg insoweit Erfolg, als ein Gutachten ihm bescheinigte, er habe den Zusammenprall mit dem Wolfshund, der dabei getötet worden war, nicht zwingend bemerken müssen. Zu einer Verurteilung kam es trotzdem: Der Angeklagte hatte den Unfall mit einem nicht versicherten PKW begangen6.

Auch im Leipziger Welpenhandel-Fall7 hat es ein Urteil gegeben. Der Betroffene aus Leipzig-Holzhausen hatte sich gegen einen mit 3.000 Euro dotierten Bußgeldbescheid zur Wehr gesetzt. Nach aufwändiger Beweisaufnahme befand das Gericht auf eine deutlich höhere Buße: 5.000 Euro. Der Betroffene hat hiergegen nun Rechtsbeschwerde eingelegt, die Sache geht in die nächste Instanz8.

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Quellen/Anmerkungen:

  1. mittelhessen.de vom 30. August 2024. ↩︎
  2. Wie z. B. in Berlin – siehe SchochenWau 30/2024. ↩︎
  3. Konkret: Verbringung in eine Einrichtung, Vermittlung, und medizinische Maßnahmen wie die Unfruchtbarmachung. ↩︎
  4. Wochenspiegel live vom 26. August 2024. ↩︎
  5. Siehe SchochenWau 02/2024 und 32/2024. ↩︎
  6. Volksstimme vom 27. August 2024. ↩︎
  7. Siehe SchochenWau 26/2024 und 28/2024. ↩︎
  8. Leipziger Volkszeitung vom 30. August 2024. ↩︎

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