
Drei ähnliche Fälle mit drei unterschiedlichen Ausgängen und ein Wenigstens-Nicht-Unhappy-End, das war die Woche vom 21. bis 27. Juli in Deutschland:
Schläge und Tritte in Neukölln
Für das meiste Aufsehen dürfte in dieser Woche der Fall des 40-Jährigen aus Berlin–Neukölln, der die Misshandlungen seines Hundes selbst gefilmt und ins Internet gestellt hatte. Die Schläge mit einem Gürtel und Tritte gegen die Schnauze hatten als Strafe dafür dienen sollen, dass der American Bully einen Fernseher umgeworfen hatte. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte reumütig. Er sei nach einer Trennung „emotional am Ende“ und alkoholisiert gewesen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen à 10 Euro1.
Tritte in Neukölln?
Wieder Berlin, wieder Neukölln, aber auch wieder Tritte? Das ist unklar. Ein Zeuge jedenfalls will gesehen haben, wie ein 45-Jähriger seine Schäferhündin gegen einen Zaun getreten hatte. Der streitet jedoch ab: Er habe das Tier lediglich mit dem Fuß davon abhalten wollen, auf die Straße zu laufen. Die Wahrheit konnte nicht ermittelt werden, weil der Zeuge der Verhandlung unentschuldigt fernblieb2.
In Köln?
Von Neukölln nach Köln, aber leider soll es auch hier Tritte gegeben haben. Ob die Nachbarin, die den — auch hier wieder vehement widersprechenden — 45-jährigen Angeklagten angezeigt hatte, aber richtig lag mit ihren Beobachtungen, ist nicht geklärt. Das Gericht stellte das Verfahren ein, gegen Zahlung von 500 Euro an ein Tierheim3.
Keine Rückkehr nach Unterhaching
Eine positive Entscheidung gibt es aber aus München zu berichten für die Magyar-Viszla-Hündin, die vom Veterinäramt beschlagnahmt worden war und eigentlich auf Beschluss des Verwaltungsgerichts — bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Wegnahme — zu ihrer Halterin nach Unterhaching zurückgegeben hätte werden sollen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, den die Behörden im Wege der Beschwerde angerufen hatten, entschied nun, dass „eine nachhaltige und verlässliche, den tierschutzrechtlichen Anforderungen genügende Hundehaltung durch die bisherige Halterin nicht gewährleistet“ sei4.

- Berliner Kurier, BZ und Tagesspiegel vom 21. Juli 2025. ↩︎
- BZ vom 25. Juli 2025. ↩︎
- Kölner Stadt-Anzeiger vom 22. Juli 2025. ↩︎
- Merkur, stern vom 22. Juli 2025. ↩︎
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