Nichts passiert? | SchochenWau 41/2025

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil | Bild von Jeremy Root auf Pixabay
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil | Bild von Jeremy Root auf Pixabay

In den derzeit ausgesetzten Prozess um den Bielefelder Tierheilpraktiker, der einen Hund nicht fachmännisch eingeschläfert haben soll, ist noch keine Bewegung gekommen, aber eine Tierärztin aus Gütersloh hat sich mit einer lesenswerten Einschätzung bei der Lokalzeitung gemeldet1.

Nichts bemerkt?

Anderswo waren die Gerichte alles andere als untätig, so wird zum Beispiel in Traunstein der Fall einer vermeintlichen Unfallflucht in der Berufungsinstanz neu verhandelt. Eine 75-Jährige soll in Breitbrunn einen Dackel überfahren und dann die Flucht ergriffen haben. Das Amtsgericht Rosenheim hatte der Angeklagten die Schilderung geglaubt, dass sie nichts von dem Unfall bemerkt hatte. Mit dem erfolgten Freispruch zeigte sich die Staatsanwaltschaft allerdings nicht einverstanden. Näheres wird nun ein Gutachten ergeben2.

Nichts empfunden?

In Tübingen stand ein Arzt für Humanmedizin vor Gericht, weil er seinem Hund keine aktive Sterbehilfe geleistet und auch keine Medikamente zur Schmerzlinderung gegeben hatte. Der 68-Jährige war aus einem Urlaub zurückgekehrt und hatte erfahren, dass sein Hund (7) in der Zwischenzeit schwer erkrankt und von der für ihn bestellten Betreuerin zur Tierärztin gebracht worden war. Deren Diagnose: Pyodermie, eine bakterielle eitrige Hauterkrankung. Der Hundehalter hatte daraufhin sein Tier selbst untersucht und war zu der Überzeugung gelangt, es müsse sich um eine Leberzirrhose handeln, der Hund befinde sich im sogenannten Leberkoma und empfinde keine Schmerzen. Die Bitten der Betreuerin und des hinzugerufenen Veterinäramtes, das Tier noch einmal zur Tierärztin zu bringen, hatte der Angeklagte ausgeschlagen, um dem Tier ein schmerz- und stressfreies Sterben zu Hause zu ermöglichen.

Das Gericht erkannte an, dass es dem Angeklagten nicht darum gegangen war, den Hund zu quälen. Da dieser aber nach Überzeugung des Gerichts Schmerzen empfunden habe, müsse eine Strafe erfolgen, die aber recht mild ausfiel: 40 Tagessätze à 60 Euro3.

Nichts getroffen?

Eine wesentlich höhere Strafe, nämlich 150 Tagessätze zu jeweils 200 Euro, kassierte ein Jäger in Landsberg für die Tötung eines Hundes — und das in einem Indizienprozess, denn das vermeintliche Opfer ist seit dem Vorfall im September 2024 nicht wieder aufgetaucht. Der Waidmann hatte seinerzeit der Polizei erklärt, er habe zwei Hunde dabei beobachtet, wie sie ein Reh gerissen hätten. Dann habe er einen Warnschuss abgegeben, der die Hunde vertrieben habe. Sodann habe er das Reh mit einem Kehlschnitt von seinen Leiden erlöst.

Die Halterin des verschwundenen Hundes hatte sich damit nicht zufrieden gegeben. Sie hatte Proben des Blutes auf dem Waldboden im Labor untersuchen lassen, dabei war herausgekommen, dass das Blut nicht von einem Reh, sondern von einem Hund gestammt hatte. Diese Tatsache sowie die Auswertung des GPS-Trackers am Hundehalsband und der Smartwatch des Jägers führten schließlich zur Überzeugung des Gerichts und der Verurteilung4.

Nichts gelesen?

Vom Vorwurf der Fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen wurde ein Landwirt in Offenburg. Ein Spaziergänger war über Trampelpfade auf seinen Hof gelangt und von seinem Hund gebissen worden. Der Angeklagte konnte nachweisen, dass es entsprechende Warnschilder gegeben hatte5.

Nichts geurteilt?

Wiederum ein wenig spektakulärer war es in Ebersberg zugegangen: Hier hatte es mit einem Streit unter zwei Hundehaltern (m/w) begonnen, weil eine 56-Jährige angeblich ihren eigenen Golden Retriever getreten haben soll. Am nächsten Tag waren sich die Kontrahenten erneut begegnet, nach wechselseitigen Bedrohungen soll sodann der Hund des Zeugen die Angeklagte angesprungen und diese sich mit einem heftigen Tritt revanchiert haben. Auf Drängen des Gerichts wurde das Verfahren wegen Tierquälerei gegen Zahlung von 500 Euro an den Tierschutzverein eingestellt.

Ob es eine weise Entscheidung der Angeklagten war, der Einstellung zuzustimmen, ist allerdings fraglich, denn ihre Hündin befindet sich seit dem Vorfall in behördlicher Obhut und wäre bei einem Freispruch wohl zurückgekehrt. Über die Frage der Rückgabe ist bereits ein Rechtsstreit beim Verwaltungsgericht anhängig6.

Nichts eingesehen?

Ein 48-Jähriger aus Rheinsberg muss sich wegen verschiedenster Delikte vor dem Strafrichter in Neuruppin verantworten. Für uns relevant ist dabei ein sowohl unangemeldeter als auch unerwünschter Besuch beim Leiter des Ordnungsamts, das ein Hundehaltungsverbot gegen ihn ausgesprochen hatte. Dem vorausgegangen war ein Streit, bei dem der Angeklagte seinen Hund auf einen Kontrahenten gehetzt hatte, der aufgrund der dadurch erlittenen Bisswunden acht Wochen lang arbeitsunfähig gewesen war. Der Prozess wird fortgesetzt7.

Nichts beleidigt?

Eingestellt wurde ein Strafverfahren gegen einen Landwirt in Waiblingen. Er sollte in Leutenbach eine Spaziergängerin „Fotze“ genannt haben, ließ sich aber dahingehend ein, er habe ihre Hunde als „Fotzenleckerle“ bezeichnet, was in seinem Kulturkreis eine übliche Umschreibung für kleine Hunde sei8.

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  1. Neue Westfälische vom 7. Oktober 2025. ↩︎
  2. innsalzach24.de vom 12. Oktober 2025 ↩︎
  3. Reutlinger General-Anzeiger vom 7. Oktober 2025. ↩︎
  4. Merkur vom 7., Augsburger Allgemeine vom 7. und 8. Oktober 2025. ↩︎
  5. Hitradio OHR vom 7. Oktober 2025. ↩︎
  6. Merkur vom 11. Oktober 2025. ↩︎
  7. Märkische Allgemeine vom 10. Oktober 2025. ↩︎
  8. Zeitungsverlag Waiblingen vom 9. Oktober 2025. ↩︎

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  1. Wiederholen ist gestohlen | SchochenWau 42/2025 – hundejustiz.de

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