Rücknahme statt Rückkehr | SchochenWau 25/2025

Keinen Erfolg hatte die Klage in Augsburg | Bild von Igor Levitskiy auf Pixabay
Keinen Erfolg hatte die Klage in Augsburg | Bild von Igor Levitskiy auf Pixabay

In Augsburg hat ein ehemaliger Halter vergeblich versucht, seinen im September 2024 beschlagnahmten Hund zurück zu bekommen. Der Kläger aus Nördlingen war zuvor oft beruflich unterwegs und dadurch nicht in der Lage gewesen, sich um den großen Hund zu kümmern. Das Landratsamt Donau-Ries hatte bemängelt, dass dem Tier Beschäftigung und Auslauf gefehlt hatte, zudem seien die Krallen zu lang und ein Geschwür an der Schulter nicht ärztlich behandelt gewesen. Der Hund war schließlich in ein Tierheim verbracht und weitervermittelt worden, seine neue Familie hatte die notwendige ärztliche Behandlung sodann eingeleitet.

Der Kläger machte geltend, er sei mittlerweile umgezogen und könne dem Hund mehr Auslauf bieten. Doch das Gericht ließ durchblicken, dass das vom Landratsamt ausgesprochene Haltungs- und Betreuungsverbot nicht zu beanstanden sei. Der Nördlinger nahm die Klage zurück1.

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  1. Augsburger Allgemeine vom 21. Juni 2025. Die Quelle sorgt hier für einige Verwirrung, weil sie nach Erwähnung der Klagerücknahme weiter ausführt, das Gericht habe das Verfahren anschließend für erledigt erklärt. Damit nicht genug: In der Überschrift des Artikels heißt es sogar „Klage abgewiesen“. ↩︎

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