
Von Gerichtsurteilen wusste die Presse in der abgelaufenen Woche nicht zu berichten. Interessante Entscheidungen gab es dennoch.
In Ehingen an der Donau stand ein 47-Jähriger wegen Bedrohung und Körperverletzung vor Gericht. Was genau passiert war, wurde allerdings nicht klar, denn der „Täter“ und ein Reiter präsentierten zwei verschiedene Versionen, in denen jeweils der eine vom anderen mit Reitgerte und/oder Hundeleine geschlagen worden sein wollte. Zugegeben hat der Angeklagte lediglich die Äußerung des Satzes „Wenn du meinen Hund schlägst, bringe ich dich um.“ Vorausgegangen war jedenfalls eine vollkommen harmlose Begegnung der Hunde der beiden Streithähne am Donauufer in Munderkingen. Das Verfahren wurde eingestellt1.
Schläge mit einer Holzlatte soll der Angeklagte (50) im beim Amtsgericht Schönebeck verhandelten Fall gegen einen Jack-Russell-Terrier verteilt haben. Auch er streitet den Vorwurf vehement ab. Der Hundehalter aus Calbe wollte seinen eigenen gegen einen ihm entgegen laufenden Hund beschützen und nahm sein Tier auf den Arm. Der gegnerische Hund biss ihn daraufhin und er soll – so die Besitzerin des Angreifers – sodann mit Tritten und besagter Holzlatte gegen den Hund vorgegangen sein. In der Hauptverhandlung erwähnte der Angeklagte, dass er vor kurzem von der Existenz einer weiteren Zeugin erfahren habe. Das Gericht wird diese laden und die Verhandlung sodann fortsetzen2.
Eingestellt wurde schließlich ein Strafverfahren gegen eine Hundesitterin in Rosenheim. Vorausgegangen war eine sehr tragische Geschichte, die mit dem Tod eines Yorkshire-Terriers und schweren Verletzungen einer 19-Jährigen aus Schechen endete. Die beiden Pitbulls, die dies angerichtet hatten, hatten sich beim Anblick des kleineren Hundes losgerissen. Das kooperative und reumütige Verhalten der Hundesitterin führte dann wohl zur Einstellung des Verfahrens unter der Auflage, € 3.000 an die Geschädigte zu zahlen3.

Quellenangaben:
- Schwäbische vom 3. August 2024. ↩︎
- Volksstimme vom 3. August 2024. ↩︎
- ovb-online.de vom 2. August 2024. ↩︎
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