Schneise der Rentnergewalt | SchochenWau 39/2024

Der alte Mann und der Hund — nicht immer ein harmonisches Verhältnis | Bild von (Joenomias) Menno de Jong auf Pixabay
Der alte Mann und der Hund — nicht immer ein harmonisches Verhältnis | Bild von (Joenomias) Menno de Jong auf Pixabay

Eine 63-Jährige aus dem Kreis Stormarn stand in dieser Woche zusammen mit ihrem Ehemann (64) vor dem Amtsgericht in Ahrensburg. Die beiden hatten sich wegen mehrfacher Körperverletzung zu verantworten. Geschehen war etwas Alltägliches, nämlich die Begegnung mit Hundehaltern und ihren nicht angeleinten Tieren. Dabei waren letztere jeweils nicht an den Aggressionen beteiligt.
Im ersten Fall zog sich ein 80-Jähriger blutige Verletzungen zu, die ihm die Angeklagte zugefügt hatte. Zuvor war er von der Angeklagten aufgefordert worden, seinen Hund anzuleinen. Dem konnte er nicht nachkommen, weil er keine Leine dabei gehabt hatte. Sodann habe ihn die Frau geschlagen und auch der Angeklagte sei mit erhobenen Fäusten auf ihn zugekommen, sagte er als Geschädigter aus. Die Angeklagte behauptete jedoch, zuerst von ihm geohrfeigt geworden zu sein. Ihr Ehemann sei ihr sodann zu Hilfe gekommen.
Schon am nächsten Tag wiederholte sich die Szenerie, diesmal mit zwei Hundehalterinnen. Die Angeklagte verstreute Pfeffer, um sich „vor den Tieren zu schützen“ und verletzte dabei eine der Frauen an den Augen.
Als Grund für die übersteigerte Aggression gab die Angeklagte eine Phobie gegen Hunde an, die sie seit über vierzig Jahren habe. Nach den Vorfällen habe sie sich allerdings in Therapie begeben und könne nun entspannter Hunden begegnen.
Die Richterin erwog zunächst, die Schuldfähigkeit der Angeklagten gutachterlich prüfen zu lassen, entschied sich dann allerdings, das Verfahren einzustellen. Die beiden Angeklagten zahlen 1.200 Euro an ein Kinderhospiz und müssen einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführen, falls die geschädigte Frau dies wünscht. Der männliche Geschädigte erklärte noch im Gerichtssaal, für ihn sei die Angelegenheit erledigt1.

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  1. Hamburger Abendblatt, Lübecker Nachrichten, jeweils vom 26. September 2024. Der NDR spricht in seiner Meldung vom 25. September 2024 von einem „Bußgeld von 600 Euro“, damit ist vermutlich die Geldauflage gemeint, auf die beiden Angeklagten aufgeteilt. ↩︎

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