Strafe muss nicht sein? | SchochenWau 08/2025

Schwarzes Auto im Sommer: Wie man weiß ist es heiß. | Bild von Peter H auf Pixabay
Schwarzes Auto im Sommer: Wie man weiß ist es heiß. | Bild von Peter H auf Pixabay

In dieser Woche berichtet die Presse über zwei eher kuriose Fälle von Straffreiheit.

In Neumarkt ist ein Hundehalter nicht wegen Tierquälerei verurteilt worden, der seinen Hund an einem heißen Tag für mindestens zehn Minuten in einem heißen schwarzen Auto zurückgelassen hatte, ohne auch nur ein Fenster zu öffnen. Für dieses Vergehen ist er noch nicht einmal angeklagt worden, sondern für die Beleidigung einer aufmerksamen Passantin, die den Hund auf einem Supermarktparkplatz in Parsberg entdeckt und die Polizei gerufen hatte. Diese Handlung fand der Angeklagte „bescheuert“, die Geschädigte bezeichnete er als „dämlich“. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation eingestellt1.

Offenbar gar nicht erst zur Anzeige kam es in einem Fall von Körperverletzung in Waren an der Müritz. Hier war ein nicht angeleinter Hund auf eine 72-Jährige zugelaufen und hatte ihren Hund sowie ihr Bein gebissen. Der Halter soll Mühe gehabt haben, sein Tier von dem Opfer zu lösen, sei dann aber wortlos von dannen gezogen. Erst nach einer Öffetlichkeitsfahndung stellte er sich der Polizei und beteuerte, er sei damals in Panik geraten und es tue ihm alles sehr leid.2

Anzeige!
  1. Mittelbayerische Zeitung vom 19. Februar 2025. Dort wird allerdings in der Überschrift davon gesprochen, der Angeklagte müsse eine Geldstrafe bezahlen, was dem inhalt des Artikels aber widerspricht. ↩︎
  2. Nordkurier vom 21. Februar 2025. ↩︎

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*