Körperverletzung
(1)
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Der Versuch ist strafbar.
Stand: 13. November 2024.
Körperverletzung
(1)
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Der Versuch ist strafbar.
Stand: 13. November 2024.
In der Woche vom 26. Mai bis 1. Juni sind es leider durchweg sehr traurige Geschichten, die die Schlagzeilen dominiert haben. Ins Auto geworfen Wegen […]
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