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§229 StGB

Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Stand: 13. November 2024.

Für Löwchen kann auch ein Schäferhund gefährlich sein | Bild von chili71 auf Pixabay

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In der Woche vom 26. Mai bis 1. Juni sind es leider durchweg sehr traurige Geschichten, die die Schlagzeilen dominiert haben. Ins Auto geworfen Wegen […]

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