Tierhaltungsverbot für Schäfer

Das Verwaltungsgericht Minden hat darüber zu entscheiden, ob der Kreis Paderborn zu Recht einem Schäfer die Haltung und Betreuung von Tieren verboten hat. Dabei geht es nach einem Bericht des Westfalen-Blatt hauptsächlich um Schafe, die der Mann zu lange in der Sonne hat stehen lassen. Das Kreisveterinäramt wirft ihm allerdings auch vor, die Hundezwinger nicht zu reinigen, sodass seine Hunde unter der räumlichen Nähe zu ihren Exkrementen zu leiden hatten.

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