Tierlieber Richter am Rhein | SchochenWau 48/2024

Ein friedliches Nebeneinander von Hunden und Menschen im Park - ausgerechnet im Leverkusener Friedenspark war das nicht möglich.
Ein friedliches Nebeneinander von Hunden und Menschen im Park - ausgerechnet im Leverkusener Friedenspark war das nicht möglich.

Aus Leverkusen wird von einer Begegnung mehrerer Hundehalter berichtet, der für einen von ihnen mit einer empfindlichen Strafe endete. Zunächst hätten die Zeugen den Angeklagten gelobt, weil sein Hund so gut erzogen gewesen sei. Später jedoch habe er das Tier geschlagen und man sei dazwischen gegangen. Daraufhin habe er „Fass!“ gerufen und der Hund habe die vier Spaziergänger und zwei Hunde „in Schach gehalten“. Einer von ihnen zitiert den Angeklagten mit „So ist es, wenn ein Hund gehorcht.“
Doch es ging noch weiter: Der Angeklagte sei sodann in seine Wohnung gegangen und mit einem Messer zurückgekehrt, mit dem er einen der Zeugen bedroht habe. Die Spaziergänger waren traumatisiert.
Zur Verhandlung kam es nicht, weil der nicht anwaltlich vertretene Angeklagte dem Termin unentschuldigt ferngeblieben war. Er kassierte einen Strafbefehl über 90 Tagessätze à 30 Euro — allerdings nur wegen der Verletzung seines eigenen Hundes und nicht wegen der Bedrohung der Zeugen1.

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  1. Kölner Stadt-Anzeiger vom 29. November 2024. ↩︎

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