TV-Staatsanwältin will nicht vor Gericht | SchochenWau 24/2025

Wieder friedlich: Der Müggelsee | Bild von Lumiukko auf Pixabay
Wieder friedlich: Der Müggelsee | Bild von Lumiukko auf Pixabay

Sommer, Sonne, Leinenpflicht! Während die niedersächsische Gemeinde Großheide einen neuen Anlauf startet1, flächendeckend und ganzjährig ihre tierischen Bewohner festzuketten2, hätten ein Krefelder und eine Berlinerin wohl besser auf den Freilauf ihrer Lieblinge verzichtet.

Unangemeldet und verdreckte Boxen

Die Presselandschaft dominiert hat aber in dieser Woche sicherlich der Fall aus Müllheim im Schwarzwald, wo zwei Frauen — Mutter und Tochter — u. a. wegen Tierquälerei vor Gericht standen. Zwischen 2016 und 2023 hatten sie nach Überzeugung des Gerichts in Badenweiler einen regen Handel mit Zwergspitz-Welpen betrieben, wobei sie über keine Zuchterlaubnis verfügt und noch nicht einmal ein Gewerbe angemeldet hatten. Die mindestens 44 Tiere waren dabei nicht artgerecht, teilweise in verdreckten Transportboxen gehalten worden. Zwischen 2020 und 2023 hatten die beiden Frauen mit dem illegalen Welpenhandel rund 124.000 Euro erwirtschaftet, entsprechend hart fielen auch die Rechtsfolgen aus. Beiden Frauen wurden jeweils 180 Tagessätze zu 10 Euro auferlegt, die Tochter muss darüber hinaus auch noch Geldbußen berappen, und zwar 55 Stück. Diese summieren sich auf 138.000 Euro34.

Angriffsbereit und volle Kanne

Einen Anfang, aber noch kein Ende, hat der in der vergangenen Woche angekündigte Prozess vor dem Amtsgericht Krefeld gefunden, bei dem einem 56-Jährigen vorgeworfen wird, einen Hund zunächst angelockt und dann mit Pfefferspray traktiert zu haben. Der Angeklagte gab an, das Tier sei „angriffsbereit und volle Kanne“ auf ihn zugerannt, sodass er sich habe wehren müssen. Er präsentierte dem Gericht sogar eine Video-Aufnahme auf einem USB-Stick. Der geschädigte Hundehalter hingegen erklärte, sein Hund sei mit seiner Erlaubnis auf den Angeklagten zu getrabt, weil dieser ihn vermeintlich freundlich angesprochen habe.
Der Prozess wird fortgesetzt mit Inaugenscheinnahme der Video-Aufnahmen und Ladung eines weiteren Zeugen5.

Prominent und leerer Gerichtssaal

Auch „Promi-News“ gab es zu vermelden: Die bekannte Schauspielerin Katrin Sass zahlt insgesamt €7.000 und vermeidet so eine strafrechtliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. Angeklagt war sie, weil ihr Hund im März 2024 am Müggelsee Passanten angesprungen haben soll, welche sie selbst sodann teils rassistisch beleidigt haben soll. Einer Frau, die sie mit dem Mobiltelefon filmte, soll sie angedroht haben, den Hund auf sie zu hetzen. Sass hatte im Vorfeld gegenüber der Presse die Vorwürfe bestritten und bezüglich der filmenden Frau von Notwehr gesprochen, weil sie von dieser nicht bis vor die eigene Haustür verfolgt habe werden wollen.
Der mit der Einstellung verbundene Geldbetrag geht zum Teil an die übrigen Beteilgten des Geschehens, zum Teil an eine gemeinnützige Organisation.6

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  1. Nachdem das OVG Lüneburg eine entsprechende Satzung einkassiert hatte. Dazu gibt es demnächst einen ausführlichen Bericht. ↩︎
  2. Nordwest-Zeitung vom 11. Juni 2025. ↩︎
  3. dpa-infocom, dpa:250612-930-660255/1. ↩︎
  4. Südwestrundfunk vom 12. Juni 2025. ↩︎
  5. Rheinische Post vom 10. Juni 2025. ↩︎
  6. Der Spiegel vom 13. Juni 2025. ↩︎

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