
Zu einem sehr interessanten Urteil des Finanzgerichts Münster sind nunmehr die Gründe veröffentlicht worden. Eine Hundezüchterin ist – nach Überzeugung des Gerichts zu Recht – vom Finanzamt zur Zahlung von Umsatzsteuer aufgefordert worden, wogegen diese sich wehrt. Sie ist der Auffassung, ihr könne kein unternehmerisches Handeln unterstellt werden, da sie nur aus Liebe zu den Hunden der speziellen Rasse ihrer Tätigkeit nachgehe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.
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