
Wir blicken erneut auf eine ereignisreiche Woche zurück, in welcher einige Strafverfahren im Vordergrund stehen.
Über das Tor
25 Tagessätze à 25 Euro gab es in Fritzlar für einen 53-Jährigen, dessen Hunde in Reinhardshausen bei Bad Wildungen über das Tor seines Grundstückes gesprungen waren und einen entlang spazierenden Kurgast attackiert hatten. Das Opfer hatte sich in eine benachbarte KiTa gerettet. Der Angeklagte akzeptierte den Schuldvorwurf im Strafbefehl, zur mündlichen Verhandlung über die Höhe der Tagessätze erschien er dann nicht1.
Aus dem Garten
In Halle in Westfalen sind 30 Tagessätze à 70 Euro fällig geworden. Die Geldstrafe hat eine Frau aus Versmold zu entrichten, deren Dobermann sich von einer Schleppleine losgerissen und einen vorbei spazierenden Hund angegriffen hatte. Dessen 82-jährige Halterin gab an, sie habe ihren Hund schützen wollen und sei angesprungen und gebissen worden. Die Angeklagte plädierte mit ihrem Hinweis auf dieses selbstgefährdende Verhalten vergeblich auf Freispruch2.
Durch den Zaun
Gleich mehrere Schäferhunde haben einer Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis eine Strafe von 55 Tagessätzen zu 75 Euro eingebrockt. Sie hatten im Herbst 2024 aufgrund eines schadhaften Zaunes das eigene Grundstück verlassen können und den Labrador der Nachbarn angegriffen. Das Ehepaar konnte sich und seinen Hund dadurch retten, dass es panisch bei vielen Nachbarn klingelte, bis sie jemand ins Haus ließ. Eine weitere Frau verletzte sich auf der Flucht vor den losgelassenen Hunden.
Eine zweite Tat war angeklagt, hier hatten die Hunde eine Frau und ein Kind auf offenem Feld gebissen. Das Amtsgericht Melsungen wies die Angeklagte, die zunächst nicht erschienen war und polizeilich vorgeführt werden musste, darauf hin, dass sie ihr Grundstück besser zu sichern habe, da ansonsten auch der Verdacht auf vorsätzliche Körperverletzung im Raum stehe3.
Aus der Stadtkasse
Noch viel teurer wurde ein Beißvorfall im Schwarzwald — allerdings nicht für die damalige Hundehalterin, sondern für die Stadt Schramberg. Die Frau, die in einer Obdachlosenunterkunft wohnt, hatte seinerzeit nur eine Auflage erhalten. Sie gab daraufhin ihre zwei Hunde an einen anderen Bewohner ab, der dies auch bei der Stadt anmeldete. Dennoch verhängte die Verwaltung anschließend ein Haltungsverbot gegen die Frau und setzte dies auch mit einer groß angelegten Aktion um. Mit Polizei und Feuerwehr wurde im Mai 2024 angerückt und die Hunde beim aktuellen Halter abgeholt und nach Tübingen ins Tierheim verbracht, wo sie bis Oktober blieben.
Auf Kosten der Stadt, wie das Verwaltungsgericht Freiburg nun festgestellt hat. Nicht nur sei das Haltungsverbot gegen die falsche Person gerichtet und vollstreckt worden, auch die städtische Satzung, auf der die Aktion gefußt hatte, sei nicht präzise genug. Zudem seien vor Verhängung des Haltungsverbots weder die Gefährlichkeit der Hunde festgestellt noch eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet worden4.
Über das Geschehen
Lesenswert ist darüber hinaus auch das Interview der „Mainpost“5 mit der Halterin der Malamute-Hündin, die im Sommer 2022 in Knetzgau von einem Jäger erschossen worden war. Der Mann hatte zunächst eine Geldstrafe, im Berufungsverfahren dann eine Freiheitsstrafe kassiert.

- Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 21. April 2025. ↩︎
- Haller Kreisblatt vom 25. April 2025. ↩︎
- Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 21. April 2025. ↩︎
- Neue Rottweiler Zeitung vom 23. April 2025. ↩︎
- Main-Post vom 24. April 2025. ↩︎
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