Vier Tausender und ein Freispruch | SchochenWau 27/2025

Jogger leben gefährlich | Bild von Manfred Richter auf Pixabay
Jogger leben gefährlich | Bild von Manfred Richter auf Pixabay

Zweimal ist es in der vergangenen Woche den Angeklagten gelungen, ihre ursprünglichen Strafen zu reduzieren — einmal sogar auf null.

Ein teurer Biss

In Böblingen war der Angeklagte zusammen mit Frau und Jagdhund im Wald unterwegs gewesen, als sich plötzlich von hinten ein Jogger näherte. Alle erschreckten sich, der Hund, der sich an einer sechs Meter langen Leine befand, biss den Jogger in den Oberschenkel, sodass ein Hämatom entstand. Der Angeklagte zahlte dem Jogger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro, akzeptierte aber nicht den Strafbefehl über 50 Tagessätze zu jeweils 100 Euro. Vor Gericht kam zur Sprache, dass das Ordnungsamt dem Hund keine Gefährlichkeit attestierte, während die Polizei davon sprach, der Angeklagte hätte seinen Hund nicht im Griff. Die Strafe wurde letztlich auf 40 Tagessätze reduziert1.

Ein billiges Ermessen

Auch die Geschichte, die der Berufungsverhandlung in Verden zugrunde liegt, beginnt damit, dass sich Mann, Frau und Hund auf einem Spaziergang befinden. Hier war es allerdings ein Pferd, das die Idylle trübte. Der 64-jährige Hundehalter versuchte, den Jagdtrieb seines Schäferhundes zu zügeln, und zwar indem er ihn mit Knie und Oberschenkel abdrängte. Das zumindest war seine Version der Geschichte, denn eine Zeugin gab zu Protokoll, er hätte das Tier „wie einen Fußball“ getreten. Das Amtsgericht Walsrode hatte gegen Mann und Frau jeweils Geldstrafen verhängt, die nun in der Berufungsinstanz einkassiert wurden. Das Gericht sah sich außerstande, den wahren Tatverlauf zu ermitteln2.

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  1. Böblinger Zeitung vom 1. Juli 2025. ↩︎
  2. Walsroder Zeitung vom 1. Juli 2025. ↩︎

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