
Die Massenhaltung von Zwergspitzen scheint ein zynischer Trend unter Straftätern geworden zu sein, denn während die beiden Frauen, die in Müllheim in der vorvergangenen Woche wegen Welpenhandels zu saftigen Geldstrafen verurteilt worden waren, laut Presseberichten Rechtsmittel eingelegt haben1, kündigt sich in Bad Iburg ein weiterer Prozess über einen schier unglaublichen Tatvorwurf an: Hier soll ein Mann 48 Hunde der Rasse „Zwergspitz“ über mehrere Monate alleine in einem dunklen Haus ohne Futter und Wasser gelassen haben. Prozessauftakt ist am 25. August2.
Keine Halterin
In der Zwischenzeit waren die deutschen Gerichte in punkto Hunderecht alles andere als untätig. So musste sich in Haßfurt eine 37-Jährige aus dem Steigerwald wegen mutmaßlicher Misshandlung ihrer Bulldogge verantworten. Die Hündin war von der Tochter der Angeklagten in ein Tierheim nach Bamberg gebracht worden, wo man sich sofort darum kümmerte, den medizinischen Notfall ärztlich versorgen zu lassen. Die Haut auf dem Rücken war blank, wund und gerötet, Ohren und Gebärmutter vereitert gewesen.
Vor Gericht schilderte die Angeklagte die Versuche, das kranke Tier zu behandeln, das unter einer ähnlichen Krankheit wie Neurodermitis gelitten haben soll. Polizeibeamte konnten schildern, dass es den übrigen Tieren im Haushalt gut gegangen sei. Die Vorsitzende stellte schließlich das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an die Tierschutzinitiative Haßberge ein. Hauptargument hierfür war die Tatsache, dass es sich um einen „Familienhund“ gehandelt habe und nicht sicher zu klären gewesen sei, dass die Angeklagte auch die verantwortliche Halterin gewesen sei3.
Keine Einstellung
Auch das Amtsgericht Düsseldorf wollte ein Strafverfahren zunächst durch Einstellung beenden, was der Angeklagte jedoch ablehnte. Der Hund des 57-jährigen hatte, so viel stand fest, im Park einen Radfahrer (6) verletzt. Das Kind war überzeugt, gebissen worden zu sein, sein Vater meinte, es könne sich bei der Verletzung auch um eine Kratzwunde halten, und der Angeklagte bestritt sogar jegliche Berührung seiner Schäferhündin, die er an der langen Leine gehalten hatte. Den Vorschlag, das Verfahren einzustellen und durch Zahlung von 300 Euro an den Verletzten zu beenden, lehnte der Angeklagte ab. Er wurde sodann zu 30 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt4.
Keine Relevanz
Zum Thema „Umgangsrecht nach Trennung“ gab es in Bamberg eine neue Entscheidung, und die fiel wenig überraschend5 aus: Für die Frage, bei wem ein Hund verbleiben soll, sind einzig die realen Eigentumsverhältnisse und nicht das Hundewohl relevant. Im konkreten Fall hat das Bamberger Landgericht als Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts Forchheim bestätigt, dass der Hund an die Berufungsbeklagte herauszugeben ist, die seinerzeit den Adoptionsvertrag für Hund „Alex“ unterschrieben und auch die Hundesteuer bezahlt hatte6.

- Stuttgarter Zeitung vom 24. Juni 2025. ↩︎
- Neue Osnabrücker Zeitung vom 25. Juni 2025. ↩︎
- Coburger Neue Presse vom 25. Juni 2025. ↩︎
- Rheinische Post vom 27. Juni 2025. ↩︎
- Siehe zum Beispiel den Fall von Scheidungshund Bruno. ↩︎
- Merkur.de vom 27. Juni 2025. ↩︎
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