Von Gartentischen und Pfefferspray | SchochenWau 23/2025

So sieht ein friedlicher American Bully aus | Bild von Jools Theriault auf Pixabay
So sieht ein friedlicher American Bully aus | Bild von Jools Theriault auf Pixabay

Verletzte Hunde, verletzte Menschen, und jede Menge Unklarheiten — die Bilanz der Woche vor Pfingsten.

Keine Tritte?

In Bielefeld stand ein Mann vor Gericht wegen Tierquälerei an seinem eigenen Hund. Der aus Porta Westfalica stammende 47-Jährige war an einem Sonntagmorgen auf dem als „Feiermeile“ bekannten Boulevard unterwegs gewesen, als sein freilaufender Hund sich zu einer Gruppe junger Menschen gesellt hatte. Dem Angeklagten hatte dies nicht gepasst, er hatte seinen Hund weggezogen und zwei Mal in die Flanke getreten. Zwar leugnete er das Geschehen in der Hauptverhandlung, das Gericht schenkte aber dem 21-jährigen Zeugen Glauben, der an besagtem Abend auch die Polizei herbeigerufen hatte. Zudem verwies die Vorsitzende auf den Hinweis in ihrer Akte auf einen ähnlichen Vorfall in Hannover, welcher aber nicht zu einem Urteil geführt hatte. Der Angeklagte wurde zu 30 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt1.

Kein Aufhetzen?

Mindestens ein weiterer Termin wird bei einem Strafprozess in Hamburg benötigt, da noch nicht alle Zeugen gehört worden sind. Klar ist bisher nur Folgendes: Ein American Staffordshire Terrier hatte im Mai 2023 einen 37-Jährigen gebissen, der mit seiner Familie, Freunden und einem kleinen Hund ein Picknick am Öjendorfer See hatte genießen wollen. Der Geschädigte gab zu Protokoll, der Hund des Angeklagten sei auf sie zugelaufen, die Gruppe hätte versucht, ihn sich mit Stühlen und Tischen vom Leib zu halten. Dabei habe der Angeklagte seinen Terrier unter Ausspruch rassistischer Beleidigungen und mit den Worten „Fass ihn!“ auf den Geschädigten gehetzt.
Der Angeklagte zeichnet ein anderes Bild: Er habe beim Urinieren im Gebüsch versehentlich die Leine losgekassen, habe dann nach seinem Hund geschaut und beobachtet, wie mehrere Menschen auf diesen einschlugen. Er mischte sich sodann in diese Gruppe, um den Hund zu verteidigen — und der wiederum habe dann ihn verteidigen wollen. Von Aufhetzen könne aber keine Rede sein, da der Hund ein deutsches Kommando nicht verstanden hätte.
Die Auseinandersetzung ging an einem Parkplatz weiter und es kam auch eine Waffe ins Spiel. Wir dürfen also auf weitere Zeugenaussagen gespannt sein2.

Keine Freundlichkeit?

Das gilt sicherlich auch für den Fall, der am kommenden Dienstag, 10. Juni, in Krefeld verhandelt werden wird. Ein 56-Jähriger soll hier im „Campus Fichtenhain“ einen Hund mit gespielter Freundlichkeit sowie den Worten „Ja hallo“ zu sich gelockt und dann aus nächster Nähe mit Pfefferspray verletzt haben. Dem Halter des Hundes soll er „auch eine Ladung“ angedroht haben. Den Strafbefehl über €3.600 hat der Beschuldigte nicht akzeptiert, somit wird nun mündlich verhandelt werden3.

Keine Bullies?

Mit dem geringen Strafmaß wird das Gericht in Kehl vermutlich nicht auskommen, wenn es über einen Fall zu urteilen haben wird, der sich erst in dieser Woche ereignet hat: Das Opfer, ein Mann, schwebt aktuell noch in Lebensgefahr, nachdem es von drei Hunden attackiert worden war, die laut Papieren erlaubnisfreie American Bullies waren, woran die Ermittler aber bereits zweifeln. Angemeldet waren die Tiere von ihrem Halter, einem Verwandten des Gebissenen, nicht. Zwei wurden beschlagnahmt, der dritte, der sich im Arm des Opfers verbissen hatte, wurde erschossen, da er sonst nicht aufgehört hätte4.

Kein Berufungsurteil!

Abgeschlossen ist nunmehr das Verfahren in Brilon, bei dem eine Autofahrerin sich zu ihrem sich übergebenden Hund umgedreht und zwei Menschen überfahren hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, weil sie der Überzeugung des Gerichts nicht folgen wollte, die Angeklagte könne den Unfall möglicherweise nicht bemerkt und damit keine Unfallflucht begangen haben. Nach der jetzt erfolgten Beweisaufnahme rückte sie jedoch von ihrer Haltung ab und nahm das Rechtsmittel zurück5.

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  1. Neue Westfälische vom 7. Juni 2025. ↩︎
  2. Hamburger Abendblatt vom 5. Juni 2025. ↩︎
  3. Rheinische Post vom 7. Juni 2025. ↩︎
  4. Südwestrundfunk vom 6. Juni 2025. ↩︎
  5. Westfalenpost vom 3. Juni 2025. ↩︎

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  1. TV-Staatsanwältin will nicht vor Gericht | SchochenWau 24/2025 – hundejustiz.de

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