
Drei Jahre Freiheitsstrafe, so lautet das harte Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg für einen Welpenhändler. Im Frühjahr 2020 hatte er über „ebay“ fünf Hundewelpen zum Verkauf angeboten. Die Tiere waren viel zu früh von der Mutter getrennt worden und mit Parvovirose erkrankt. In seiner Wohnung wurden weitere elf Jungtiere gefunden, in Käfige gesperrt und ebenfalls mit der Viruserkrankung infiziert. Die Verurteilung erfolgte wegen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
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