Welpenhändlerin auf der Durchreise gestoppt

Sieben viel zu junge Chihuahua-Welpen wurden von Zollbeamten an das zuständige Veterinäramt übergeben. (Foto: ZOLL)
Sieben viel zu junge Chihuahua-Welpen wurden von Zollbeamten an das zuständige Veterinäramt übergeben. (Foto: ZOLL)

Auch auf der Durchreise gilt das deutsche Tierschutzrecht. Das weiß spätestens jetzt auch eine slowakische Welpenhändlerin, die vom Zoll auf der Autobahn bei Markt Schwaben gestoppt wurde. Sie befand sich nach eigenen Angaben auf dem Weg nach Frankreich.

Das Alter der sieben Chihuahuas, die ungesichert auf der Rückbank ihres PKW lagen (siehe Foto) bezifferte sie mit dreizehn Wochen, was die Zollbeamten der „Kontrolleinheit Verkehrswege“ ihr allerdings nicht abnahmen. Das hinzugezogene Veterinäramt Ebersberg schätzte, dass die Welpen jedenfalls das vorgeschriebene Mindestalter von acht Wochen nicht erreicht hatten.

Bei der Frau handelt es sich offenbar um eine gewerbsmäßige Hundehändlerin. Die sichergestellten Welpen wollte sie für 360 Euro pro Tier in Frankreich verkaufen.

Sieben viel zu junge Chihuahua-Welpen wurden von Zollbeamten an das zuständige Veterinäramt übergeben. (Foto: ZOLL)
Sieben viel zu junge Chihuahua-Welpen wurden von Zollbeamten an das zuständige Veterinäramt übergeben. (Foto: ZOLL)

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*