
In einer Berufungssache beim Landgericht Dresden geht es um einen Verkehrsunfall und die Frage, wer Schadenersatz für Tierarztkosten eines Hundehalters zu tragen hat. Er war im Oktober 2024 mit seinem Vierbeiner unterwegs gewesen, als plötzlich eine Katze vorbeikam. Sein Hund, 58kg schwer, riss sich los und die Jagd begann, endete allerdings jäh bei der Kollision mit einem Taxi. Die Haftpflichtversicherung des Klägers ersetzte die Tierarztkosten der Katzenhalterin, für die rund 2.000 Euro, die er für die Operation seines eigenen Hundes ausgab, wollte diese allerdings nicht aufkommen. Das Amtsgericht hatte seine Klage bereits abgewiesen, für die Berufung konnte ihm das Landgericht nun nicht viel Hoffnung machen. Das Fauchen einer Katze sei keine Verwirklichung einer Tiergefahr im Sinne des BGB. Zudem müsse der Hundehalter sein Tier jederzeit im Griff haben. Die Verkündung einer Entscheidung steht noch aus1.
In Bonn sorgte ein Zivilrechtsstreit für Schlagzeilen: Hier hatte der Beklagte im November 2022 seine Hündin für vier Tage in einer Tierpension in Reichshof untergebracht. Zurück im heimischen Troisdorf brachte die Vierbeinerin drei Monate später neun Welpen zur Welt. Der Beklagte versuchte mit der Situation zurecht zu kommen, gab aber im April 2023 auf und brachte alle Junghunde in die Pension, wo sie nach seiner Meinung auch gezeugt worden waren. Im Dezember 2024 erhielt er sodann eine Rechnung über rund 34.000 Euro für Unterbringungs- und Arztkosten der Junghunde. Die Hundepension zog vor Gericht, im Zuge der Widerklage machte der Hundehalter seinerseits über 20.000 Euro an Schadenersatz geltend.
Die Leiterín der Hundepension führte aus, der Rüde, mit dem die Hündin des Beklagten einen Zwinger geteilt hatte, sei kastriert gewesen. Zudem sei die Haftung für ungewollte Deckakte in den AGB ihrer Pension ausgeschlossen. Sachenrechtlich seien die Junghunde als Früchte2 Eigentum des Beklagten.
Das Gericht gab zu bedenken, dass nach seiner Ansicht kein Unterbringungsvertrag für die Welpen geschlossen worden sei. Auf der anderen Seite sei der Nachweis entstandener Schäden schwierig zu führen.
Im Wege des Vergleichs einigten sich die Parteien, keine gegenseitigen Zahlungen zu leisten3.
In Braunschweig wehrt sich eine 81-Jährige gegen die behördliche Feststellung der Stadt Wolfsburg, ihr Jack-Russell-Terrier sei ein gefährlicher Hund. Das Tier hatte im Dezember 2022 eine Joggerin gebissen. Eine gerichtliche Entscheidung steht aktuell noch aus4.
Gegen Zahlung von 250 Euro an die geschädigte Hundehalterin wurde das Strafverfahren gegen einen Autofahrer aus Bergisch Gladbach eingestellt5. Der Mann hatte versehentlich ihren Hund angefahren und verletzt, war zunächst im Kreuzungsbereich ausgestiegen, wollte dann aber einen Parkplatz suchen und wiederkommen. Das hatte so lange gedauert, dass die Geschädigte von einer Unfallflucht ausging6.

- saechsische.de vom 10., bild.de vom 11. und dnn.de vom 16. März 2025. ↩︎
- §§953, 99 BGB. ↩︎
- Kölnische Rundschau vom 11. März 2025. ↩︎
- Wolfsburger Allgemeine vom 10. März 2025. ↩︎
- §153a StPO. ↩︎
- Kölnische Rundschau vom 15. März 2025. ↩︎
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