Wiederholen ist gestohlen | SchochenWau 42/2025

Nicht überall in Speyer sind die Grünflächen gepflegt | Bild von Leif von Speyer auf Pixabay
Nicht überall in Speyer sind die Grünflächen gepflegt | Bild von Leif von Speyer auf Pixabay

Neben Straftaten an Hunden und durch Hunde gibt es immer wieder auch Berichte von Straftaten wegen Hunden – so gab zum Beispiel ein Supermarktkassierer in Bochum an, er habe immer wieder in die Kasse gegriffen, weil die Tierarztkosten für seinen Vierbeiner so hoch gewesen seien — was ihn nicht vor einer zweijährigen Freiheitsstrafe bewahren konnte1. Während diese allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss der Ordnungsamt-Randalierer aus Neuruppin, über den wir in der vergangenen Woche bereits berichtet hatten, für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter2.

Biss im Gesicht

Nicht ganz so hart traf es eine 32-Jährige aus Hamburg, die sich allerdings im Nachgang der ihr vorgeworfenen fahrlässigen Körperverletzung gänzlich anders verhalten hatte. Sie hatte ihren American Staffordshire-Terrier ohne Maulkorb vor einer Tankstelle in Barmbek angeleint, als eine dort angestellte Freundin von ihr sich zu dem Hund heruntergekniet hatte, um diesen zu begrüßen. Der Hund hatte sie allerdings sodann ins Gesicht gebissen. Die Halterin hatte sich anschließend sofort und auch in der Zeit danach um das Opfer gekümmert, vor Gericht zeigte sie sich geständig und reumütig. Das Gericht verurteilte sie zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 1.200 Euro an die Geschädigte3.

Loch im Rasen

Kein Schmerzensgeld gab es hingegen für eine Spaziergängerin (66) aus Speyer, die mit ihrem Hund im dortigen Rheinstadion unterwegs gewesen und bei dem Versuch, die Hinterlassenschaften des Vierbeiners aufzusammeln, über ein Erdloch gestolpert war. Das Ganze hatte sich allerdings nicht auf der Laufbahn ereignet, sondern im Bereich hinter dem Tor, der, so das Landgericht Frankenthal, „offensichtlich lediglich als Auslaufbereich für Bälle, die am Tor vorbeigeschossen wurden“ diene und „offenkundig nicht als Spazierweg“. Insofern sei der Stadt Speyer als Betreiberin des Stadions keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen4.

Waffe im Spiel

Zurück zum Thema „Straftaten wegen Hunden“: In Köln-Kalk hatte ein 48-Jähriger vor rund vier Jahren seine Labrador-Mischlingshündin dauerhaft an eine Familie abgegeben, die sich zuvor schon tage- und wochenweise um den Hund gekümmert hatte. Er hatte wohl seinerzeit ein Einsehen gehabt, dass er das Tier wegen beruflicher Abwesenheiten nicht angemessen würde betreuen können. Diese Einsicht schwand jedoch mit den Jahren und eines Tages hatte er die Hündin von den neuen Besitzern zurück gefordert und den Vater der Familie sogar mit einer Waffe bedroht. Angeblich, so trug jener als Zeuge im Prozess vor, soll sogar ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt worden sein.
Das Gericht war allerdings von der Schilderung des Zeugen nicht überzeugt, es verurteilte den reumütigen Schenker „lediglich“ wegen illegalen Waffenbesitzes5.

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  1. Westdeutsche Allgemeine vom 15. Oktober 2025. ↩︎
  2. Märkische Allgemeine vom 16. Oktober 2025. ↩︎
  3. Hamburger Abendblatt vom 17. Oktober 2025. Das Urteil ist laut Quelle noch nicht rechtskräftig. ↩︎
  4. Rheinpfalz vom 17. Oktober 2025. Auch hier steht die Rechtskraft noch aus, die Klägerin prüft die Erfolgsaussichten einer Berufung. ↩︎
  5. Express, Stadt-Anzeiger vom 16. Oktober 2025. ↩︎

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