Wolf hält Nachtruhe nicht ein | SchochenWau 50/2023

Herdenschutzhunde können Herden nicht im Home-Office beschützen | Bild von Miriam Verheyden auf Pixabay
Herdenschutzhunde können Herden nicht im Home-Office beschützen | Bild von Miriam Verheyden auf Pixabay

Traurige Nachrichten kommen aus Windeck: Laut „Bild“ hat hier ein Wolf oder ein ähnliches Raubtier ein Kalb der Rasse „Galloway-Rind“ kurz nach der Geburt gerissen. Nach Meinung der Landwirtin wäre dies nicht passiert, wenn sie nicht dazu verpflichtet wäre, ihre Herdenschutzhunde zwischen 22 und 6 Uhr im Haus zu halten. Die entsprechende Verfügung war allerdings erst im Oktober vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden.

In Hamburg steht die Halterin zweier Windhunde vor Gericht: Ihre Hunde sollen sich – unter Missachtung der Leinenpflicht – auf grasende Gänse gestürzt und ein Tier dabei getötet haben, wie die Mopo berichtet.

Lesesnwert ist darüber hinaus aus dieser Woche ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Lutz Rittmann aus Weiden in der Oberpfalz zum Thema „Umgangsrecht für Trennungshunde“ auf dem Portal onetz.de.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*