Der falsche Mann | SchochenWau 31/2025

Glückliche Zeiten — was tun, wenn sie vorbei sind? | Bild von Ly Huynh auf Pixabay
Glückliche Zeiten — was tun, wenn sie vorbei sind? | Bild von Ly Huynh auf Pixabay

„Das ist der Mann, ich bin ganz sicher!“ — wenn der Satz fällt, ist Vorsicht geboten. Ob man sich nun verliebt oder jemanden in die Pfanne hauen will. Oder beides. Oder umgekehrt.

Falsche Herausgabe

In Siegburg stand ein 73-Jähriger wegen eines Vorfalls vor Gericht, der sich im Juli 2024 in Niederkassel ereignet hatte. Damals war eine Joggerin (57) von einem großen Hund in die linke Pobacke gebissen worden, der Halter hatte ihr falsche Adressdaten herausgegeben. Nachdem auch das Ordnungsamt nicht hatte helfen können, hatte sich die Gebissene an eine örtliche Facebook-Gruppe gewandt. Eine Userin hatte daraufhin geglaubt, den Angeklagten erkannt zu haben und die Personalien herausgegeben.
Doch der gab in der Verhandlung an, er sei zur Tatzeit zwischen Königswinter und Köln unterwegs gewesen. Er lieferte mit seiner Tochter und seinem Schwiegersohn auch zwei Zeugen und deutete zudem an, es müsse auch ein Foto einer Geschwindigkeitsüberwachung geben. Das Gericht sah sich außerstande, dem Angeklagten den Aufenthalt am Tatort nachzuweisen und stellte das Verfahren ein1.

Falsche Nicht-Herausgabe

Etwas skurril mutet der Fall an, der in Neubrandenburg verhandelt worden ist. HIer hatte eine Frau aus Thüringen eine Züchterin auf Herausgabe des Boxerrüden verklagt, den sie vor fünf Jahren bereits dort abgeholt hatte — seinerzeit allerdings noch zusammen mit ihrem Lebensgefährten. Von diesem hatte sie sich im April 2024 getrennt. Der Mann hatte daraufhin die Schlösser der bis dahin gemeinsamen Wohnung ausgetauscht und den Hund behalten. Letzteres allerdings nicht lange; statt der Klägerin hatte er den Boxer der Züchterin übergeben, nachdem er die Lust an der Hundehaltung verloren hatte.
Zu Unrecht, wie das Gericht erkannte. Die Klägerin konnte es davon überzeugen, dass sie zumindest Miteigentümerin des Hundes war und somit auch ein Herausgabeanspruch bestand2.

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  1. Bonner General-Anzeiger vom 3. August 2025. ↩︎
  2. Nordkurier vom 31. Juli 2025. ↩︎

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