Gassi-Arbeit | SchochenWau 39/2025

Das kann in Arbeit ausarten | Bild von gearyuan auf Pixabay
Das kann in Arbeit ausarten | Bild von gearyuan auf Pixabay

In dieser Woche wurden viele verschiedene Facetten des Hunderechts behandelt, vorrangig geschah dies in Niedersachsen:

Selbstjustiz oder Notwehr?

In Aurich hatte ein 38-Jähriger einen Hund mit einem Gemüsemesser schwer verletzt. Dem vorausgegangen war eine nicht minder dramatische Geschichte, denn das Opfer hatte zuvor die Katze des Täters gepackt, geschüttelt und leblos in einem Vorgarten abgelegt. Der Angeklagte, der in der Küche gestanden hatte, war herausgelaufen und hatte den Hund mindestens einen Stich versetzt. Vor Gericht gab er an, er habe sich in einer Notwehrsituation befunden, weil er durch die Tat das Leben seiner Katze retten wollte — dies hielt der Beweisaufnahme nicht stand. Weiter trug er vor, er habe eine ganz besonders enge Beziehung zu der Katze gehabt, sie sei eine Art Therapiekatze nach einer posttraumatischen Belastungsstörung gewesen.

Das Gericht zeigte sich verständnisvoll und verurteilte den nicht vorbestraften Angeklagten zu 50 Tagessätzen à 10 Euro, nachdem er seinen Einspruch gegen den zuvor ergangenen Strafbefehl auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte1.

Heim oder Daheim?

Eine 40-Jährige aus Bad Zwischenahn versucht vor Gericht, ihre acht vom Landkreis Ammerland beschlagnahmten Hunde zurück zu erhalten — zunächst vergeblich. Die Gegenseite wirft ihr vor, eine nicht genehmigte Zucht mit kranken Tieren und unter tierschutzwidrigen Bedingungen betrieben zu haben. Die Rede ist von nicht ausreichender Wasserversorgung und Haltung in Transportboxen. Im Juli wurden sodann zwei erwachsene Hunde und sechs Welpen abtransportiert und in Tierheime verbracht; offenbar findet auch schon eine Weitervermittlung statt. Die Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg blieben nun ohne Erfolg2.

Arbeit oder Vergnügen?

Wir bleiben in Oldenburg, denn hier hat auch das Sozialgericht eine bemerkenswerte Entscheidung gefällt: Hier hatte sich im März 2021 eine Tierschützerin aus Wilhelmshaven am Sprunggelenk verletzt, während sie einen Hund aus dem Tierheim ausführte. Seitdem kämpft sie vor Gericht um die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall, nunmehr mit Erfolg. Das Gericht folgte ihrer Argumentation, nach der auch das ehrenamtliche Gassigehen als abhängige Beschäftigung anzusehen ist, die auch dann nicht selbstverständlich sei, wenn — wie hier — die Verunfallte selbst Mitglied des Tierschutzvereins sei, der das Tierheim betreibt3.

Flucht oder Absolution?

Zu 90 Tagessätzen à 15 Euro wurde ein Pizzabote aus Weiden verurteilt, der eine Frau und ihren Labrador angefahren und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Von der Verteidigung ließ er vortragen, der Hund sei plötzlich unangeleint aus einem Grundstück gesprungen, dem widersprachen die Geschädigte und eine weitere Zeugin4.

Verwarnung oder Strafe?

Ein 51-Jähriger aus Castrop-Rauxel hätte wegen Betrugs vor Gericht stehen sollen, weil er im März 2024 einen Labrador-Dackel-Mischling für 300 Euro gekauft, aber nur eine Rate in Höhe von 30 Euro gezahlt hatte. Er erschien nicht zur Hauptverhandlung und erhielt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Damit hat er nun die Wahl, innerhalb von zwei Jahren die restlichen 270 Euro zu zahlen oder nach Ablauf der Zeit darüber hinaus eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro5.

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  1. Ostfriesische Nachrichten vom 25. September 2025. ↩︎
  2. Nordwest-Zeitung vom 22. und 23. September 2025. ↩︎
  3. Nordwest-Zeitung vom 24. September 2025. ↩︎
  4. Oberpfalz-Echo vom 27. September 2025. ↩︎
  5. Ruhr-Nachrichten vom 27. September 2025. ↩︎

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