Hetze und Bisse | SchochenWau 21/2024

Wer hat das Kitz in den Fluss gejagt? | Bild von Sabine Löwer auf Pixabay
Wer hat das Kitz in den Fluss gejagt? | Bild von Sabine Löwer auf Pixabay

Das Amtsgericht Gemünden hat sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine 55-Jährige für die schweren Verletzungen eines Rehkitzes verantwortlich zu machen ist. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, dass zwei ihrer vier Hunde das Wildtier bei Triefenstein in den Main getrieben und durch Bisse so schwer verwundet haben, dass es letztlich von einem Jäger erlöst werden musste. Die Angeklagte bestreitet, dass es sich um ihre Hunde gehandelt haben soll. Ein Zeuge gibt an, er sei auf dem Fluss unterwegs gewesen und habe das Reh in sein Boot gezogen. Später habe er die Hunde vom Ufer wiedererkannt, sie seien mit der Angeklagten unterwegs gewesen.
Das Gericht bot an, im Falle einer geständigen Einlassung die per Strafbefehl verhängte Geldstrafe auf ein Drittel zu reduzieren (im Bericht des Main-Echo wird von 900 statt 2.700 Euro gesprochen – vermutlich handelt es sich um 30 statt 90 Tagessätzen). Dies akzeptierte die Angeklagte nicht. Die Verhandlung wird mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden.

In Hamburg muss sich ein 37-Jähriger aus Sankt Pauli wegen Tierquälerei verantworten. Wie die Morgenpost berichtet, soll er mehrfach in seiner Wohnung einen jungen Hund misshandelt haben.

3 Kommentare

  1. Im Fall aus Gemünden soll das Amtsgericht im Juni 2024 ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro verhängt haben:
    https://www.main-echo.de/region/kreis-main-spessart/750-euro-fuer-nach-hundehatz-getoetetes-rehkitz-art-8297222

    Dagegen, so das Main-Echo vom 8. Januar 2025, soll die Halterin Berufung eingelegt haben, welche vom Landgericht Würzburg nun verworfen worden sein soll:
    https://www.main-echo.de/region/kreis-main-spessart/nach-urteil-zu-hundeattacke-auf-rehkitz-landgericht-verwirft-berufung-der-hundehalterin-art-8427765

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