Unfreiwillige Befreiung | SchochenWau 45/2025

Den eigenen Hund geklaut? | Bild von Pexels auf Pixabay
Den eigenen Hund geklaut? | Bild von Pexels auf Pixabay

Sie erinnern sich an den Fall aus Köln, in dem dem Angeklagten vorgeworfen wurde, seinen ehemaligen Hund mit Waffengewalt aus der aktuellen Familie zu pressen? Etwas Ähnliches soll sich auch in der ostfriesischen Gemeinde Hinte ereignet haben.

Die Geschichte hatte sich im August 2023 ereignet und erschien aufgrund der verschiedenen Darstellungen von Angeklagten und Zeuginnen sehr verworren. Am Ende der Verhandlung stand jedenfalls zur Überzeugung des Gerichts fest, dass eine damals 19-Jährige zusammen mit einer Freundin (26) in die Wohnung der Mutter ihres Freundes eingedrungen war, offenbar mit Hilfe einer Brechstange. Die jüngere Täterin entwendete dabei ihren eigenen Chihuahua, den sie Wochen zuvor der Zeugin wegen einer Reise überlassen hatte. Es soll zu Rangeleien und dem Diebstahl von 200 Euro gekommen sein.

Das Amtsgericht in Emden verurteilte die ältere Täterin (jetzt 29) zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung; die jüngere, jetzt 21-jährige Hundebesitzerin erhielt nach Jugendrecht eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro1.

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  1. Ostfriesen-Zeitung vom 7. November 2025. ↩︎

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