Von Freispruch bis Höchststrafe | SchochenWau 05/2025

Empörend: 13 Hunde der Rasse "cane corso" wurden aus einem Wohnzimmer befreit | Bild von Christiane auf Pixabay
Empörend: 13 Hunde der Rasse "cane corso" wurden aus einem Wohnzimmer befreit | Bild von Christiane auf Pixabay

Ein 30-jähriger Amateurboxer hat für Tierquälereien in der von seiner damaligen Ehefrau betriebenen Hundepension eine Strafe in Höhe von 360 Tagessätzen à 30 Euro erhalten. Das Amtsgericht München entschied sich somit für die (in der Regel) höchstmögliche Geldstrafe. Videoaufnahmen hatten ihn überführt, mehrere Hunde getreten, durch den Raum geworfen oder an den Ohren geschliffen, oder dadurch gequält zu haben, dass er sich auf sie draufsetzte1.

Eher das Gegenteil einer derart hohen Geldstrafe hat es in Hechingen für ein Ehepaar (52, 48) gegeben: Hier war den Angeklagten vorgeworfen worden, in einer kleinen Wohnung 14 Hunde, davon 13 Angehörige der Rasse „cane corso“, unter unhygienischen Zuständen mit extremem Gestank und viel zu wenig Auslauf „gehalten“ zu haben. Das Gericht ahndete dies mit 20 (Mann) und 25 (Frau) Tagessätzen zu jeweils 15 Euro2.

In Sigmaringen haben sich zwei Hundezüchter erfolglos gegen die Forderung zur Wehr gesetzt, Hundesteuer in Höhe von 1.500 Euro zu entrichten. Sie konnten nicht belegen, im Bezugszeitraum 2022 Einnahmen mit der Hundezucht zu generieren. Insofern galten sie nicht als Züchter, sonderrn als Halter, die ein Hobby betreiben, und mussten den üblichen Satz bezahlen3.

Darüber hinaus wusste die Presse von zwei Fällen zu berichten, in denen die vermeintlichen Täter straffrei blieben:

In Ludwigslust sah die Polizei von einer Anzeige ab, nachdem sie von Passanten darauf hingewiesen worden war, eine Frau schleife einen kleinen Hund an der Leine hinter ihrem Auto her. Die Hundebesitzerin konnte glaubhaft darlegen, ihr Tier sei kurz vor Fahrtantritt aus der Heckklappe gesprungen, ohne dass sie es berkt habe4.

In Gießen ging es sogar um die Tötung eines Hundes, den die Polizei eher zufällig in einer Mülltonne entdeckt hatte. Die Besitzerin des Chihuahua erweckte den Verdacht, ihr ehemaliger Lebensgefährte sei für den Tod ihres Hundes verantwortlich, verstrickte sich aber während der Verhandlung derart in Widersprüche und Ungereimtheiten, dass das Gericht letztlich zu einem Freispruch kam5

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  1. Pressemitteilung PETA, Bericht „Bild“ vom 28. Januar 2025. ↩︎
  2. Südwest-Presse vom 31. Januar 2025. Laienhaft wird hier von einer „Einstellung des Verfahrens“ gesprochen, gemeint gewesen dürfte allerdings eher, dass die Angeklagten ihren Einspruch gegen die zuvor erhaltenen Strafbefehle zurückgezogen haben. ↩︎
  3. Südwestrundfunk vom 31. Januar 2025. ↩︎
  4. Nordkurier vom 1. Februar 2025. ↩︎
  5. Gießener Allgemeine vom 31. Januar 2025. ↩︎

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